Im Falle einer Beauftragung gilt diese der Band Sidestep, die bei Ausfall, Krankheit oder Absage einzelner Musiker und/oder Sänger/innen durch die Mehrfachbesetzung jeder Position (Sänger/innen sowie Instrumentalisten) für geeigneten Ersatz sorgen kann, um die Engagementvereinbarungen hinsichtlich Besetzungsgröße und -zusammenstellung bestmöglich zu erfüllen. So können wir eine nahezu 100%ige Ausfallsicherheit bei konstant hoher Qualität garantieren. Eine Beauftragung von Sidestep stellt hingegen keine Künstlerexklusivbuchung dar, d.h. bei Angabe von spezifischen Musiker- oder SängerInnenwünschen sind wir bemüht, diese zu erfüllen und nehmen die entsprechenden Künstlerreservierungen vor, haben aber keine Handhabe gegen etwaige nachträglich wirksam werdende Terminverpflichtungen (z.B. Fernsehauftritte, Exklusiv-Booking-/Engagementverträge, private Umstände oder Verpflichtungen, Ereignisse höherer Gewalt etc.). Sollten Sie eine derartige Exklusivbuchung eines/r Künstlers/in wünschen, erfordert dies eine explizite Rücksprache und Beauftragung. Die Kosten für exklusiv gebuchte Künstler belaufen sich i.A. auf die doppelte (reguläre) Künstlergage.
Bei Freiluftauftritten trägt der Auftraggeber/Veranstalter das Risiko der Durchführbarkeit der Veranstaltung und sei daher aus eigenem Interesse angehalten, für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur zur Sicherheit der Musiker, der Instrumente und der technischen Anlagen Sorge zu tragen (wettersichere Stromversorgung, Regenschutz/überdachung, ggf. auch seitlich, etc.). Bei drohender Gefahr für bzw. zum Schutz von Mensch und Ausrüstung (z.B. bei aufkommendem oder bereits einsetzendem Regen, aufziehendem Gewitter, etc.), insbesondere bei mangelhafter schützender Infrastruktur, behält sich die Band das Recht vor, jederzeit die Darbietung zu unterbrechen oder abzubrechen. In einem solchen Fall sind wir selbstverständlich bemüht, aber nicht verpflichtet, vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber/Veranstalter im Konsens eine rasche Alternativlösung zu finden und umzusetzen (z.B. in einen geschlossenen Raum zu übersiedeln), sofern diese akzeptabel hinsichtlich Aufwand und Schutz der Musiker und Ausrüstung ist. Sollte durch die Wetterbedingungen ein Auftritt abgesagt, undurchführbar, unterbrochen oder vorzeitig abgebrochen werden, erwachsen keinerlei Ansprüche auf Kostenreduktion oder eine nachträgliche kostenfreie Spielverlängerung, und 100% der vereinbarten Gesamtgage ist auszuzahlen.
Sollte es bei der Veranstaltung zu programmbedingten Spielunterbrechungen und/oder einem verspäteten Spielbeginn infolge zeitlicher Programmverzögerungungen kommen, so überziehen wir bei guter Stimmung gerne einen von Ihnen übermittelten bzw. in einem Planungsgespräch vereinbarten Zeitrahmen angemessen (nach eigenem Ermessen bis zu max. ½ Stunde). Für längere nicht durch uns verschuldete Spielpausen und -verzögerungen sowie einer nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommenen Darbietung (etwa auf Grund von unerwartet langen Ansprachen oder Einlagen, zeitlichen Verzögerungen vor Veranstaltungsbeginn, während der Veranstaltung od. bei frühzeitigem Veranstaltungsende) lassen sich weder Ansprüche auf eine nachträgliche kostenfreie Spielverlängerung noch eine aliquote Kostenreduktion ableiten.
Im Falle einer Stornierung nach erfolgter Beauftragung fallen folgende Stornogebühren (pauschalierte Schadenersatzgebühren) an:
Im Falle tragischer Vorkommnisse sind wir bei Bekanntgabe der Gründe gerne bereit, die Stornoforderungen zu reduzieren. Im Falle eines erneuten Engagements zu gleichen bzw. vergleichbaren Bedingungen innerhalb von 12 Monaten ab Stornierung (z.B. bei Verschiebung des Festtermins) können wir u.U. gänzlich auf die Stornoforderungen verzichten.
Dietmar Gösseringer
Paul-Keller-Gasse 2a/11
A - 8042 Graz
Tel: +43 (0)699 1012 4540
Fax: +43 (0)316 306261
Mail: info@sidestep.name